Dienstag, 08. März 2022
Warum eine neue Satzung?
Bisher müssen wir satzungsgemäß die Einladung über unsere Sektionsmitteilungen verbreiten und alle Versammlungen und Sitzungen in Präsenz durchführen. Dies ist natürlich unter den aktuellen Bedingungen kompliziert oder nicht durchführbar. Des Weiteren sollen zeitgemäße Anpassungen – auch für die spätere Fusion – integriert werden.
All das muß in der Satzung auch so verankert sein.
Eine augenfälliges Änderung ist sicher die Streichung des Ehrenrates. Ein Amt bei uns in der Sektion, das selten bis nie zusammentritt, da es satzungsgemäß nur bei Vereinsstreitigkeiten aller Art, Ehrenverfahren und Ausschlussverfahren zusammentritt. Diese Aufgaben wollen wir nicht verschwinden lassen, sondern werden Sie in Form einer gewählten Beirätin oder Beirates sogar noch aufwerten. Denn der Beirat ersetzt die Beisitzer und hat die Aufgabe den Vorstand regelmäßig in Vereinsangelegenheiten zu beraten. Hierzu werden Beiratsversammlungen einberufen und Themen in die Vorstandschaft gebracht. Neben den Funktionen, die bisher die Beisitzer innehatten, soll es weitere Beiräte geben, z.B. für die Bereiche Senioren, Fusion, Digitalisierung. Die Satzung ist hier flexibel und wir können besser auf die Erfordernisse reagieren. Die Beiräte werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Weitere Änderungen betreffen notwendige Ergänzungen oder vereinfachende Streichungen oder Konkretisierungen.
In der Mitgliederversammlung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Desweitern bittet der Vorstand die Mitgliederversammlung um die Ermächtigung in Bezug auf die Satzung und deren Änderung formale Änderungen oder Ergänzungen aufgrund von Auflagen des Registergerichts oder anderer Behörden sowie redaktionelle Änderungen zu beschließen und durchzuführen.
Den Vorschlag für die Satzungsneufassung finden Sie im Sektionsheft auf der Seite 87 unter diesem Link.